Satzung vom 23.09.2006
Präambel
Wir haben uns hier versammelt im tiefen Glauben an die Notwendigkeit der Unterstützung unseres geliebten, ehrenvollen Fußballclubs Sachsen Leipzig 1990 e.V. und deren Vorgänger BSG Chemie Leipzig und Tura 1899 Leipzig.Besehlt im tiefen Gedenken an die gewonnen Titel und Meisterschaften unseres ruhmreichen FC Sachsen Leipzig 1990 e.V.wollen wir uns hiermit diese Satzung als fundamentales Grundgerüst unserer Selbstbestimmung geben.
Der Fanclub trägt den Namen:
Fanclub „Die Höllenreiter“,
zunächst ohne Zusatz e.V., und hat den Sitz in Leipzig und Dresden.
Die offizielle Homepage des Fanclubs ist, zum Zeitpunkt der Gründungsfassung der Satzung, http://hoellenchemiker.ho.funpic.de/ ,welche unter der Adresse: http://fcs-hoellenreiter.de.vu zu erreichen ist.
Änderung: Der Paragraph wurde hinsichtlich der Homepageadresse geändert: http://www.fanclub-hoellenreiter.de
Als offizielles Wappen bzw. Siegel wurde durch die Gründungsmitglieder folgendes festgelegt:

Dieses Wappen bzw. Siegel ist für den privaten Gebrauch gedacht und nicht zur gewerblichen Nutzung bestimmt, da sonst urheberrechtliche Bereiche berührt werden könnten. Als offizielle Farben des Fanclubs werden die Farben GRÜN und GELB gesehen, in Anlehnung an das Wappen der ruhmreichen „BSG Chemie Leipzig“
§ 4 Zweck, Ziel und Aufgaben des Fanclubs
Der Fanclub ist eine auf freiwilliger Grundlage bestehenden Vereinigung von Fans des Fußballvereins „ FC Sachsen Leipzig 1990 e.V., welcher sich in der Tradition der Vereine „BSG Chemie Leipzig“ sowie „ Tura 1899 Leipzig“ sieht. Er gibt sich als Aufgabe den Fußballclub Sachsen Leipzig 1990 e.V. und das Umfeld wie organisierte Feste, Turniere des Vereins aktiv zu unterstützen. Weiterhin obliegt es dem Fanclub nach Außen Kontakte zu anderen Fanclubs zu pflegen und nach innen Auswärtsfahrten zu organisieren, die Vereinsstatistik zu führen und die Geselligkeit der Mitglieder untereinander zu fördern. Als langfristiges Ziel wird die Eintragung des Fanclubs in das Vereinsregister angestrebt welche die förmliche Änderung des Fanclubnamens in Fanclub „ Die Höllenreiter“ e.V. mit sich bringt sowie alle Rechte und Pflichten die aus der aktuellen Fassung des Vereinsgesetzes entstehen. Die Eintragung wird erst nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung eingeleitet. Als Gründungssatzung kann diese Satzung dienen.
§ 5 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 politische Ausrichtung des Fanclubs
Der Fanclub versteht sich als unpolitische Vereinigung.
Die politische Ausrichtung der einzelnen Mitglieder bleibt davon unberührt, bis auf die Maßgabe, Mitglieder anderer Ausrichtung dennoch zu achten, zu unterstützen und sie nicht auszugrenzen. Weiterhin ist jedem Mitglied untersagt, das Wappen und den Namen auf politischen Veranstaltungen zu tragen, damit zu werben und den Fanclub dadurch in Misskredit zu bringen. Wer dagegen verstößt wird sofort ausgeschlossen und der Fanclub distanziert sich öffentlich von der betreffenden Person und des Sachverhalts.
§ 7 Aussage zum Spielort des FC Sachsen Leipzig 1990 e.V.
Der Fanclub „Die Höllenreiter“ erkennt beide Spielstätten des Vereines den Alfred-Kunze-Sportpark und das Zentralstadion an. Eine persönliche Favorisierung der Mitglieder für eine der beiden Spielstätten bleibt davon unberührt.
Mitglied im Fanclub „Die Höllenreiter“ kann jede natürliche Person werden. Bei Minderjährigen bedarf es formal der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn und sobald regelmäßige Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Fanclub erfolgt in schriftlicher Form per Mitgliedsantrag oder mündlich während der Veranstaltungen des FC Sachsen Leipzig 1990 e.V. oder während der Fanclubsitzungen ( z.B. im Stammlokal Vodkaria) Es folgt eine Beobachtungsphase des Antragsstellers, in dem der Antragsteller wohlfähriges Verhalten und seine Identifikation mit dem Fanclub unter Beweis stellen kann. Die Beobachtungsphase kann vor oder nach der Antragstellung geleistet werden, sie beginnt mit Antragsstellung oder bei nachträglicher Antragstellung an einem durch die fünf Gründungsmitglieder gewählten Termin. Sie ist auf höchstens 6 Monate zu begrenzen. Die Aufnahme des Antragstellers erfolgt durch die fünf Gründungsmitglieder deren Entscheidung einstimmig zu fällen ist. Mit der Antragstellung auf Mitgliedschaft wird die Satzung des Fanclubs in der jeweils aktuellen Form anerkannt. Bei mündlicher Antragstellung ist ein schriftlicher Antrag nachzureichen. Gründe für eine Ablehnung des Antrags seitens der Gründungsmitglieder sind nicht zu nennen.
§ 9 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Fanclub „Die Höllenreiter“ erlischt mit dem Tod, einem Austritt oder einem Ausschluss aus dem Fanclub. Der Austritt kann nur zum Ende eines Quartals erfolgen und muss 1 Monat vor dem Quartalsende schriftlich oder bei Veranstaltungen des FC Sachsen Leipzig 1990 e.V. oder den Fanclubsitzungen mündlich den fünf Gründungsmitgliedern mitgeteilt werden. Ein Ausschluss erfolgt bei grober Verletzung der Satzung des Fanclubs „ Die Höllenreiter“ oder bei Vereinschädigung gegenüber dem FC Sachsen Leipzig 1990 e.V. bzw. der in dessen Umfeld agierenden Fanclubs, Organisationen, Sponsoren und Förderer. Der Ausschluss kann im Schnellverfahren abgewickelt werden, es bedarf dazu der Zustimmung der fünf Gründungsmitglieder und der Mitgliederversammlung, hierbei haben die Gründungsmitglieder ein Vetorecht ob der Entscheidung der Mitgliederversammlung. Bei einem groben Verstoß obliegt es den fünf Gründungsmitgliedern unverzüglich das Ausschlussverfahren einzuleiten, geeignete außenwirksame Mittel zu ergreifen und sich gegebenenfalls zu distanzieren.
§ 10 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht mit seiner Meinung und Ansicht im Verein gehört zu werden, sodenn sie dem Grundsatz der politischen Neutralität entspricht. Jedes Mitglied hat das Recht an den vorher bekannt gegebenen Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Jedes Mitglied hat das Recht Anträge und Vorschläge zu entrichten, welches außerordentlich begrüßt wird. Jedes Mitglied hat das Recht mit vollendetem 18. Lebensjahr zu Organe des Fanclubs zu wählen und gewählt zu werden.
§ 11 Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat die Pflicht das Ansehen und die Ziele des Fanclubs „ Die Höllenreiter“ sowie das des FC Sachsen Leipzig 1990 e.V. sowie das der in dessen Umfeld agierenden Organisationen, Sponsoren und Förderer positiv zu fördern und durch geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht die Interessen des Fanclubs nach besten Kräften zu unterstützen. Jedes Mitglied hat den FC Sachsen Leipzig bei Punktspielen der ersten Mannschaft nach besten Kräften zu unterstützen. Ein Erscheinen bei jedem Heim oder Auswärtsspiel ist nicht erforderlich, aber eine je nach finanzieller und arbeitstechnischer Lage vertretbare Anzahl von Spielen in einer Saison. Die letzte Entscheidung obliegt hierbei letztlich beim Mitglied Anstrebenswert ist eine Mitgliedschaft des FC Sachsen Leipzig 1990 e.V., sie wird aber nicht verlangt, vorausgesetzt oder wirkt sich positiv/negativ für ihn aus.
§ 12 Organe des Fanclubs
Die jetzigen Organe „fünf Gründungsmitglieder“ und „Mitgliederversammlung“ sind die entscheidenden Organe solange die Mindestkriterien zur Gründung eines eingetragenen Vereins ( e.V.) die die Organe „Vorstand“ , „Mitgliederversammlung“ und gegebenenfalls Aufsichtsrat und Revisoren vorsieht. Diese Organe müssen bei Gründung eines eingetragenen Vereins gegründet werden und Zuständigkeiten neu geregelt werden. Eine Wahlmöglichkeit in die „fünf Gründungsmitglieder besteht nicht.
§ 12 Abs. 1 fünf Gründungsmitglieder
Folgenden Personen sind die Gründungsmitglieder des Fanclubs „ Die Höllenreiter“:
1. Ronny M**** Student Dresden
2. Daniel T**** Student Leipzig
3. Sandra H**** Angestellte Dresden
4. David R**** Wehrdienstleistender Leipzig
5. Kevin C**** Zeitarbeiter Freiberg
Ihnen obliegt es die Geschicke des Vereins zu lenken und zu verwalten in Absprache mit der Mitgliederversammlung. Es ist ein Miteinader und kein Gegeneinander anzustreben. Die „fünf Gründungsmitglieder „ haben ein gemeinschaftliches Vetorecht. Welches nur bei Einstimmigkeit zum Tragen kommt.
§ 12 Abs. 2 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder includiert, die nicht dem Gremium „ fünf Gründungsmitglieder“ angehören. Sie hat Mitentscheidungsrecht bei Fragen , Vorschlägen und Umwandlung des Vereins in einen eingetragenen Verein. Mitgliederversammlungen werden vom Fanclub einberufen und so früh als möglich den Mitgliedern mitgeteilt. Vorschläge der Mitgliederversammlung werden mit einer 2/3 Mehrheit der Versammlung angenommen, es sei denn die „fünf Gründungsmitglieder“ votieren einstimmig mit dem Vetorecht dagegen.
§ 13 Versammlungsort
Als Versammlungsort wird zunächst das Lokal „Vodkaria“ in der Gottschedstr. 15 , 04109 Leipzig bestimmt. Als Versammlungs- und Debattierort sind ebenfalls der Alfred-Kunze-Sportpark und das Zentralstadion zu Spielen des FC Sachsen Leipzig vorgesehen.
§ 14 Vermögen und Fanclubeigentum
Es besteht derzeit kein gemeinschaftliches Vermögen oder Fanclubeigentum bis auf das Vereinswappen, welches aber nur im privaten Gebrauch verwendet werden darf.
§ 17 Satzungsänderungen, Auflösung des Fanclubs
Beschlüsse über Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung gefaßt werden.
Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Eine Auflösung des Fanclubs ist nur durch die „ fünf Gründungsmitglieder“ unter Anhörung der Mitgliederversammlung möglich.
Leipzig,
Ronny M****:
Daniel T****:
Sandra H****:
David R****:
Kevin C****:
Aktualisiert ( Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 08:56 Uhr )
Satzung des FC

